- 2727 -

1302. November 3. Vienne (Wien).

III non. Nov. pont. Bonif. VIII a. 8.

Bruder Nicolaus, Bischof von Ostia und Velletri, päpstl. Legat, urkundet, dass er dem Provinzialprior und den Brüdern des Predigerordens der Provinz Polen, nachdem Johann, Bischof von Tuskulum, damals päpstl. Legat in Polen (also 1286/1287) den Brüdern des Predigerordens gestattet hatte, das Abendmahl nach gehörter Beichte zu jeder Zeit mit Ausnahme des Ostertages zu reichen (cf. Reg. No. 2051), und da zwischen ihnen und dem Bischof sammt dem Breslauer Kapitel deswegen ein Streit entstanden und vor ihm (dem Legaten Nikolaus) der Bischof und das Kapitel von Breslau einerseits und der Subprior Nikolaus und der Breslauer Lektor Nikolaus für den Orden andererseits sich dahin geeinigt hatten, dass der Orden das Abendmahl zu jeder Zeit spenden dürfe, jedoch zu Ostern, Weihnachten, Pfingsten und Himmelfahrt Mariae nur den Fremden und mit Einwilligung der Ortsgeistlichkeit (Conjectur, da an dieser Stelle die Urk. fast gänzlich zerstört ist) diesen Vertrag kraft seiner Vollmacht als Legat bestätige.

Aus dem stark beschädigten Or. im Bresl. Staatsarch. Breslau Dominikaner 54 mit dem an gelb- und rothseidenen Fäden hängenden rothen Wachssiegel des Bischofs.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 16, 1892; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1301 - 1315. Herausgegeben von C. Grünhagen und C. Wutke.